ACHTUNG: Im laufenden Jahr 2024 werden aus Kapazitätsgründen keine neuen Vereinsmitglieder mehr aufgenommen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für eine zukünftige Mitgliedschaft im AV Schlei Falkensee 1960 e. V. und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen. Für die Aufnahme in den den Verein ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Bei Fragen und Anregungen rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail. Wir freuen uns über Zuwachs von Jung und Alt!
Eine Mitgliedschaft in unserem Angelverein ist durch zahlreiche Vorteile gekennzeichnet:
- ein direkter Zugang zum Falkenhagener See
- ein großer privater und gesicherter Bootssteg zum gemütlichen Angeln
- potentielle Nutzung von Booten bei Absprache mit den Eigentümern
- Unterbringung eines eigenen Bootes bei Genehmigung durch den Vorstand
- Teilnahme an zahlreichen Angelausflügen und Wettkämpfen
- Teilnahme an Veranstaltungen in gemütlicher Runde
- Unterstützung bei der Förderung des Natur- und Umweltschutzes
- Unterstützung beim Erlernen einer fach- und sachgerechten Angelei
1. Mitglied im Verein kann werden:
- jede volljährige Person (männlich, wie auch weiblich)
- jedes Kind, jeder Jugendliche, jeder Heranwachsende (männlich, wie auch weiblich) nach Vollendung des 8. Lebensjahres und Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Für die Aufnahme in den den Verein ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
1. Alle Mitglieder (§ 3 Abs. 2) haben das recht, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr an der Wahl der Vereinsorgane und Vereinsgremien (§ 7) teilzunehmen (aktives und passives Wahlrecht).
2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Satzung des Landesanglerverbandes Brandenburg sowie die des Vereins einzuhalten und zu befolgen. Dies gilt auch für die von der Mitgliederversammlung erlassenen Ordnungen (§ 9) in der jeweils geltenden Fassung.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet:
- die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern und zu unterstützen
- das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln
- den Vereinsbeitrag einschließlich der Abgaben an den Landesanglerverband unaufgefordert zu den festgelegten Terminen zu entrichten.
1. Neu in den Verein aufzunehmende Personen zahlen eine Aufnahmegebühr. Dies gilt nicht für passive Mitglieder. Die Höhe der Aufnahmegebühr wird durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt. Hierbei sind Staffelungen zulässig.
2. Der Beitrag wird einmal im Jahr, am Ende des Kalenderjahres, für das darauf folgende Geschäftsjahr, gemeinsam mit den Beiträgen für den Landesanglerverband, an vom Vorstand festzulegenden Terminen bezahlt.
3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung für den Verein befreit.
4. In Härtefällen kann der Vorstand über Höhe und Art der Zahlung von Mitgliederbeiträgen entscheiden. Dies gilt auch für Fälle einer beantragten Befreiung von der zahlung des Jahresbeitrages im Wege einer "ruhenden Mitgliedschaft".